Nutzungsbedingungen für industrielle Schwingungsisolierung

Rechtliche Rahmenbedingungen für Planung, Lieferung und Betrieb von Schallschutzwänden, Pulsationsdämpfern und Schwingungsentkopplern im B2B-Anlagenbau.

§1 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung und Montage von Schallschutzwänden (Typ HDSW-200), Pulsationsdämpfern (Typ PD-150) und Schwingungsentkopplern (Typ ESE-400) sowie zugehöriger Komponenten. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§2 Leistungsumfang

Technische Spezifikation und Ausführung

Gegenstand ist die Konstruktion und Lieferung der im jeweiligen Angebot bezeichneten Produkte gemäß den technischen Datenblättern. Die Montage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Änderungen an der Ausführung bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Preise, Fälligkeit und Verzug

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§4 Haftung und Gewährleistung

Mängelansprüche und Haftungsausschluss

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Montage, Überschreitung der spezifizierten Betriebsgrenzen (Druck, Temperatur, statische Last) oder höhere Gewalt. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§5 Nutzungsrechte und Geheimhaltung

Schutz technischer Unterlagen

Alle überlassenen technischen Zeichnungen, Berechnungen und Spezifikationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Eigentum an diesen Unterlagen verbleibt beim Anbieter.

§6 Vertragsbeendigung

Kündigung und Rücktritt

Der Vertrag endet mit vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Pflichten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei wesentlichen Vertragsverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten.

§7 Änderungen der Bedingungen

Anpassungsklausel

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Der Widerspruch berechtigt zur außerordentlichen Kündigung.

§8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Rechtswahl und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

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